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Sie wurde wegen ihres nackten Oberkörpers eines Wasserspielplatzes verwiesen und hat vom Land Berlin Entschädigung verlangt. Dafür sieht das Landgericht Berlin jedoch keine Grundlage. Es liege keine Diskriminierung vor, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, wie das Gericht mitteilte. Die Klage war bereits vor einer Woche abgewiesen worden, damals nannte das Gericht jedoch noch keine Begründung. Die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, hieß es nun. Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen. Das Urteil ist noch nich…