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Im Prozess um die «NSU 2.0»-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan warf M. am Montag in seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens ge…