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Viele Beschäftigte dürften sich bereits über die 300 Euro Energiepreispauschale gefreut haben, die ihnen ihr Arbeitgeber ausbezahlt hat. Rentnerinnen und Rentnern wird diese staatliche Zuwendung erst im Dezember zuteil. Was aber gilt für Ruheständler, die noch einer Beschäftigung nachgehen und somit schon eine Energiepreispauschale bekommen haben? Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen trotzdem Anspruch auf die zweite Pauschale, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Es handele sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deu…