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Mit das schönste Weihnachtsgeschenk landet bei Beschäftigten direkt auf dem Konto: Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Die Sonderzahlung zum Jahresende ist bei vielen fest eingeplant. Dieses Jahr allerdings bekommen auch Unternehmen zunehmend die Folgen der Energiekrise zu spüren. Können sie deshalb auf die Zahlung verzichten? Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht ohnehin nicht grundsätzlich. Deshalb müssen Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen…