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Ist ein Student zwar an einer Hochschule eingeschrieben ist, studiert aber nicht, kann er Hartz IV in Anspruch nehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Sachsen (Az. L 7 AS 833/19) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Geklagt hat ein Mann, der die von der Behörde überwiesenen Sozialleistungen zurückzahlen sollte. Der Grund: Während seines Hartz-IV-Bezugs war der Mann zeitweise immatrikulierter Student. In seinen Anträgen hatte er das nicht angegeben. Die Behörde war der Ansicht, ihm stünden die Sozialleistungen nicht zu und er hät…