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Werden Immobilien in der Familie vererbt, fällt nicht in allen Fällen Erbschaftsteuer an. «Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die geerbte Wohnung oder das geerbte Haus unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt und zehn Jahre selbst bewohnt wird», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Erben haben für den Einzug in der Regel sechs Monate Zeit. Individuelle Freibeträge gelten in jedem FallIn einem konkreten Fall (Az. II R 6/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft: Ein verspäteter Einzug aufgrund von Räumungs- und Renovierungsar…