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Auch wer bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatte, kann für seine Heizkostenabrechnung Unterstützung beantragen. Darauf weist die Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin hin. Das betrifft Menschen, die in der Regel mit ihrem Einkommen ihre laufenden Kosten decken können, nun aber mit saftigen Nachzahlungen überfordert sind. Als sogenannter «einmaliger Bedarf» können die Kosten voll oder teilweise erstattet werden. Rechtzeitig den Antrag stellen«Wer viel nachzahlen muss und die Rechnung gar nicht oder nicht vollständig begleichen kann, sollte auf jeden Fall die Hilfe…