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Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hat dazu nun eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage gebilligt, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den derzeit geltenden, erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis Mitte 2023 zu verlängern. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bu…