Bei einem von der Airline stornierten Flug haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung. Kommt die Fluggesellschaft diesem Wunsch nicht nach, können Passagiere selbst auf die Suche nach alternativen Flügen gehen und sich Mehrkosten dafür erstatten lassen. Der Anspruch kann auch dann bestehen, wenn die ersatzweise gebuchten Flüge eine höhere Sitzklasse haben und von einem anderen Flughafen starten als die stornierte Verbindung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 4 O 440/20). Kläger war ein Mann, der mit seiner Frau von Singapur nach Deutschland fliegen wollte. Die Airline hatte…