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Die Affäre um einen Mitflug des Sohnes von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in einem Regierungshubschrauber hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) erreicht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin liegt die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August in Münster vor. Das Gericht hatte Ende August entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Das Verteidigungsministerium in Berlin hatte bereits angekündigt, juristisch gegen die Entscheidung vor…