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Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen ab sofort wieder von allen mit bestimmten homöopathischen Mitteln behandelt werden, die eigentlich für Menschen gemacht sind. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine im Januar in Kraft getretene Vorschrift teilweise für nichtig, wonach das ausschließlich Tierärzten vorbehalten war. Der damit verbundene Eingriff in die Berufs- und Handlungsfreiheit sei nicht verhältnismäßig, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Mittwoch (16. Dezember) mit. Geklagt hatten vier Tierheilpraktikerinnen, die seit vielen Jahren in ihren eigenen Praxen Hunde u…