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Auch wenn ein Ex-Partner noch ein Kind bekommt und seine Berufstätigkeit um 50 Prozent reduziert, kann er trotzdem verpflichtet sein, seinen Kindern aus erster Ehe Unterhalt zu zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall leben die Kinder nach der Scheidung bei ihrer Mutter und haben alle zwei Wochen Umgang mit ihrem Vater. Er zahlte auch Unterhalt für die Kinder, sogar über den Mindestsatz. Die Zahlungen stellte der Vater allerdings in dem Moment ein, als er mit s…