Springreiter Ludger Beerbaum muss nach einer Anzeige wegen Tierquälerei keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger «wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt», wie es in einer Pressemitteilung hieß. Die Tierschutzorganisation Peta hatte gegen Beerbaum auf Grundlage eines Beitrages in der Sendung «RTL Extra» Anzeige erstattet. In dem Beitrag war Beerbaum vorgeworfen worden, die verbotene Trainingsmethode des Barrens bei seinen Spring…