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Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des 1. FC Köln zu einem Urteil zu Zuschauervorkommnissen beim Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai zurückgewiesen. Damit müssen die Rheinländer die vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe von 36.000 Euro zahlen, wie der DFB mitteilte. Ein Drittel der Strafe kann der Club für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Im Heimspiel gegen Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem festgestanden hatte, dass si…