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Ob Fußballtrainer, Feuerwehrfrau oder Naturschützer: In vielen Bereichen unserer Gesellschaft sind ehrenamtlich engagierte Menschen unterwegs. Manche von ihnen erhalten für diesen Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Dafür sind grundsätzlich Steuern fällig. «Allerdings muss man nicht jeden Euro versteuern», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn für gemeinnützige Helferinnen und Helfer gelten gewisse Freibeträge. So müssen Übungsleiter dank der Übungsleiterpauschale ihre Aufwandsentschädigung in den Jahren 2021 und 2022 erst ab 3000 Euro versteuern. Für sonstige Ehr…