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Nur weil man ein SUV fährt, darf man nach einem Verkehrsverstoß keine höhere als die Regelstrafe bekommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 3 Ss-OWi 1048/22), auf das das Gericht hinweist. In dem Fall fuhr ein Mann mit einem SUV über eine rote Ampel. Die Sache landete vor dem Amtsgericht. Dieses erhöhte in seiner Entscheidung die neben dem Fahrverbot vorgesehene Regelgeldbuße von 200 auf 350 Euro. Neben der Vorbelastung des Angeklagten verwies es auf eine «größere abstrakte Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug». Bauartbedingt sei bei einem SUV das Verle…