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Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Autokäufern den Rücken, die beim Erwerb ihres Gebrauchtwagens Betrügern aufgesessen sind. Will der – ebenfalls übers Ohr gehauene – ursprüngliche Eigentümer sein Auto zurück, muss er belegen können, dass der neue Besitzer beim Kauf nicht «gutgläubig» war. Kann er das nicht, gehört das Auto dem Käufer, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag entschieden. Nach ihrem Urteil gilt das insbesondere auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht bei der Frage, ob dem Käufer ein professionell gefälschter Fahrzeugbrief vorgelegt wurde. Laut Gesetz gehört d…