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Pflegebedürftige, die nicht nur vorübergehend in einem Heim leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Wie die Verbraucherzentrale Berlin einschränkt, gilt dies allerdings nur, wenn Betroffene keine anderen Sozialleistungen beziehen. Beispielsweise die sogenannte Hilfe zur Pflege. Wie viel Wohngeld Pflegebedürftige in der stationären Pflege bekommen können, richtet sich wie bei Mietern und Mieterinnen unter anderem nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise des Vermögens. Schwerbehinderung kann Einfluss haben Bei Pflegebedürftigen kann zusätzlich eine Schwerbehinderung eine Rolle spie…