Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht. Die Umwelthilfe wirft dem KBA vor, «nicht gegen unzulässige Abschalteinrichtungen und massiv erhöhte Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen» vorgegangen zu sein. Dazu sei das KBA seit Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung im September 2020 als zuständige Marktüberwachungsbehörde verpflichtet. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage (Az. 3 A 177/22). Das KBA wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Als Marktüberwachungsbehörde untersuche das Amt «fortlaufend Fahrzeug…