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Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam (Az. XII ZR 89/21). Experten sprechen von einem richtungsweisenden Urteil. Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment zwar nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden. Gesamtes Auto nicht mehr nutzbarMit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, s…