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Wer in Teilzeit studiert, hat keinen üblichen Studierendenstatus. Das bedeutet: Es besteht kein Anspruch auf Bafög-Förderung, trotzdem sind meist volle Semestergebühren zu entrichten. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin. Je nach Hochschulort und Studium kann außerdem der Betrag der Krankenversicherung oder des Kindergelds abweichen. Abklären sollten Studierende außerdem Wohnberechtigung im Studentenwohnheim, Aufenthaltserlaubnis oder Studienkredit. Vorteile des TeilzeitstudiumsStudierenden in Teilzeit wird eben jene offiziell bescheinigt, sodass es nicht nach Trödelei a…