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Die dunkle Jahreszeit ist Hochsaison für Langfinger. Die Hausratversicherung ist dabei der beste Schutz, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern. Wird etwas entwendet, zahlen Versicherer den Wiederbeschaffungspreis. Voraussetzung dafür ist aber, dass Betroffene ihr Hab und Gut gegenüber der Versicherung auflisten können, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Denn diese verlangt im Schadensfall eine sogenannte Stehlgutliste. «Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgutliste schnell erstellen zu kö…