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Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit hohen Nachforderungen rechnen und darf als Fahrzeughalter dafür auch zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Höhe der Strafgebühren, die ein Vielfaches der eigentlichen Kosten für die Maut-Vignette betragen können, grundsätzlich für rechtens. Auch die Halterhaftung sei mit inländischem Recht vereinbar, so der Senat bei der Urteilsverkündung. Der Autovermieter Hertz hatte sich gegen ein Klage der Ungarischen Autobahn Inkasso mit Sitz in Eggenfelden gewehrt. Das Inkassounternehmen treibt die Mautschulden im Auftrag d…