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Das umfangreiche Löschen persönlicher Daten ausVerzeichnissen wie Telefonbüchern könnte künftig wesentlich einfacherwerden. Haben Telefonanbieter die Kundendaten an andere Anbieter undSuchmaschinen weitergegeben, müssen sie auch dafür sorgen, dass dortdie Einträge gelöscht werden, wenn die Kunden sie darum bitten. Diesemüssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen,teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (27. Oktober) in Luxemburg mit (Rechtssache C-129/21). Hintergrund des Urteils ist eine Klage gegen den belgischenTelefonanbieter Proximus, der unter andere…