もっと詳しく

Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken in den Gärten wieder stark gestutzt oder ganz entfernt werden. Diese Regelung sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor. Zwischen März und September sollen mit einem Verbot dieser Arbeiten brütende Vögel und andere Tiere in den Hecken, aber auch in Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft geschützt werden. Nur Formschnitte sind dann erlaubt – man darf also nur den Zuwachs wieder wegnehmen. Der Herbst ist eine gute Pflanzzeit für Hecken Größere Schnittarbeiten und das Roden sowie damit auch Ersetzen bestehender Hecken sind im Herbst erst…