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Dürfen Beamte der Steuerfahndung unangekündigt eine Wohnung besichtigen, wenn Unklarheiten bei der Steuererklärung bestehen? Nein, sagt der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 8/19). Jedenfalls dann nicht, wenn Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. In dem Streitfall ging es um eine selbstständige Unternehmensberaterin, die in ihrer Einkommensteuererklärung erstmalig Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht hatte. Das Finanzamt hatte Fragen Auf Nachfrage des Finanzamts reichte die Frau eine Skizze der Wohnung ein, die der Sachbearbeiter des Finanzamts für …