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Bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus sollte man umsichtig vorgehen. Entsteht durch die Arbeiten ein Schaden am Nachbarhaus, kann man sich schadenersatzpflichtig machen. Geschädigte können sogar fiktiv abrechnen – also den Schaden selbst beheben, aber dennoch die Kosten geltend machen, die eine Fachfirma veranschlagen würde. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 6 U 328/21) weist das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» hin. In dem konkreten Fall hatten der Beklagte und seine Geschwister das geerbte Elternhaus sanieren lassen. Dabei wurde auch Wasser aus dem K…